Auf diesen Seiten finden Sie zentral alle Diensteistungen. In unserem Bürgerportal erhalten Sie außerdem digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur. Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
https://zufish.schleswig-holstein.de/
Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"
Volltext
Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Anerkennung
Kosten
Keine
Frist
Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.