Auf diesen Seiten finden Sie zentral alle Diensteistungen. In unserem Bürgerportal erhalten Sie außerdem digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur. Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
https://zufish.schleswig-holstein.de/
Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Volltext
Wenn Sie
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gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
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gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
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eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Frist
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.