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Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes ... Mehr: Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
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Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
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Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes ... Mehr: Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)