Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
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Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2017
18.01.2017
Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der ... mehr
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der ... mehr
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Stellenplan des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2017
23.12.2016
Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 20.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
... mehr
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 20.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
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Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt ,,Nordöstlich Steenacker" für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker"
20.12.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
betr.: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt „Nordöstlich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m einschließlich eines bis zu ... mehr
betr.: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt „Nordöstlich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m einschließlich eines bis zu ... mehr
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Tangstedt
19.12.2016
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Tangstedt
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders ... mehr
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders ... mehr
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Amtsbezirk Pinnau
19.12.2016
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Amtsbezirk Pinnau
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet ... mehr
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet ... mehr
Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV)
19.12.2016
Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV)
Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, möchte ich Sie auch in diesem Jahr erneut ... mehr
Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, möchte ich Sie auch in diesem Jahr erneut ... mehr
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 29.11.2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016 ...
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 29.11.2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016 ...
Erteilung der Genehmigung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld
07.12.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld über die Erteilung der Genehmigung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.06.2016 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich ... mehr
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.06.2016 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich ... mehr
Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt ,,Nordöstich Steenacker" für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges ,,Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke ,,Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 1
02.12.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Betr.: Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt „Nordöstich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges „Im Felde“ in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke „Bürgermeister-Eggerstedt-Weg“ 17 bis „Steenacker“ 45 in einer Tiefe von ca. 105 m
Das Innenministerium ... mehr
Betr.: Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt „Nordöstich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges „Im Felde“ in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke „Bürgermeister-Eggerstedt-Weg“ 17 bis „Steenacker“ 45 in einer Tiefe von ca. 105 m
Das Innenministerium ... mehr
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
25.11.2016
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 1-3 ... mehr
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 1-3 ... mehr
Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2017
24.11.2016
Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.11.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan ... mehr
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.11.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan ... mehr
Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben
14.11.2016
Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 1 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils neuesten Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.10.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufgabenübertragung
Die Gemeinde überträgt neben ... mehr
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 1 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils neuesten Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.10.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufgabenübertragung
Die Gemeinde überträgt neben ... mehr
Aufhebung Nutzungsordnung für das Gemeindezentrum Kummerfeld
11.11.2016
Aufhebung Nutzungsordnung für das Gemeindezentrum Kummerfeld
Die Nutzungsordnung für das Gemeindezentrum (Turnsaal und Gemeinderaum) der Gemeinde Kummerfeld vom 05. Februar 1996 wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Kummerfeld vom 06. Oktober 2016 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Kummerfeld, den 05. November 2016
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Koll
11.11.2016 ...
Die Nutzungsordnung für das Gemeindezentrum (Turnsaal und Gemeinderaum) der Gemeinde Kummerfeld vom 05. Februar 1996 wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Kummerfeld vom 06. Oktober 2016 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Kummerfeld, den 05. November 2016
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Koll
11.11.2016 ...
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
07.11.2016
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Aufgrund des § 50 Bundesmeldegesetz informiert das Amt Pinnau über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.
Die Meldebehörde des Amtes Pinnau kann auf ... mehr
Aufgrund des § 50 Bundesmeldegesetz informiert das Amt Pinnau über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.
Die Meldebehörde des Amtes Pinnau kann auf ... mehr
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Kummerfeld
04.11.2016
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Kummerfeld
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Kummerfeld
04.11.2016
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Kummerfeld
04.11.2016