Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
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Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf
03.03.2017
Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung ... mehr
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung ... mehr
Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2017
02.03.2017
Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
4.050.700 EUR
... mehr
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
4.050.700 EUR
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Widmung einer Fläche als öffentlicher Friedhof in der Gemeinde Kummerfeld
01.03.2017
Widmung einer Fläche als öffentlicher Friedhof in der Gemeinde Kummerfeld
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung Kummerfeld vom 28.02.2017 wird die Widmung der Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4, gemäß § 21 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz – BestattG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt.
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Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung Kummerfeld vom 28.02.2017 wird die Widmung der Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4, gemäß § 21 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz – BestattG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt.
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Bekanntmachung des Amtes Pinnau zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III - Beteiligungsverfahren -
23.02.2017
Bekanntmachung des Amtes Pinnau zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III - Beteiligungsverfahren - gemäß § 5 Absatz 5 bis 7 Landesplanungsgesetz
Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zum Sachthema Windenergie und die Entwürfe der ... mehr
Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zum Sachthema Windenergie und die Entwürfe der ... mehr
Friedhofsordnung für den RuheForst der Gemeinde Kummerfeld
22.02.2017
Friedhofsordnung für den RuheForst der Gemeinde Kummerfeld
Aufgrund des § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2015 (GVOBL Seite 200, 203) und § 26 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein vom 04.02.2005 in der Fassung des ... mehr
Aufgrund des § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2015 (GVOBL Seite 200, 203) und § 26 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein vom 04.02.2005 in der Fassung des ... mehr
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld
07.02.2017
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld
Herr Andreas Supthut hat am 18.01.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Carl Rusch
Waldweg 51
25495 Kummerfeld
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese ... mehr
Herr Andreas Supthut hat am 18.01.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Carl Rusch
Waldweg 51
25495 Kummerfeld
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese ... mehr
Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt
25.01.2017
Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt haben ... mehr
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt haben ... mehr
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ellerbek für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Ellerbek
20.01.2017
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Ellerbek für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Ellerbek
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung ... mehr
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung ... mehr
Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2017
18.01.2017
Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der ... mehr
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der ... mehr
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Stellenplan des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2017
23.12.2016
Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 20.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
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Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 20.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
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Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt ,,Nordöstlich Steenacker" für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker"
20.12.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
betr.: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt „Nordöstlich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m einschließlich eines bis zu ... mehr
betr.: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt „Nordöstlich Steenacker“ für das Gebiet nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m einschließlich eines bis zu ... mehr
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Tangstedt
19.12.2016
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Tangstedt
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders ... mehr
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders ... mehr
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Amtsbezirk Pinnau
19.12.2016
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Amtsbezirk Pinnau
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet ... mehr
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Da weichgedeckte (insb. Reetdachgedeckte) Gebäude aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet ... mehr
Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV)
19.12.2016
Hinweis für die Gemeinde Prisdorf auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachhäusern gemäß der ersten Verordnung zum Sprenstoffgesetz (1. SprengV)
Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, möchte ich Sie auch in diesem Jahr erneut ... mehr
Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, möchte ich Sie auch in diesem Jahr erneut ... mehr
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 29.11.2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016 ...
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 29.11.2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsicht - folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2016
15.12.2016 ...