Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007 06.08.2008
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 17.07.2008 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Amtes Pinnau 03.04.2007 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung:
§ 6 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 10 a, 24 a AO i. V. m. § 16 a GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 10 a AO werden gebildet:
Finanz- und Personalausschuss
Zusammensetzung: 10 Mitglieder
Hinweis: Der Finanz- und Personalausschuss sollte nach Möglichkeit mit jeweils zwei Mitgliedern aus den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh sowie mit jeweils einem Mitglied aus den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt besetzt werden.
Aufgabengebiete:
Finanzwesen
Abgaben
Vorbereitung des Haushaltsplans
Grundstücksangelegenheiten
Personalangelegenheiten
Stellenplan
Übertragene Aufgaben aus dem Gebiet des Hoch- und Tiefbauwesens
Schulausschuss
Zusammensetzung: 6 Mitglieder
Hinweis: Der Schulausschuss sollte nach Möglichkeit nur mit Mitgliedern aus den Trägergemeinden besetzt werden.
Aufgabengebiete:
Angelegenheiten der Realschule Rugenbergen mit Ausnahme von Personalangelegenheiten, Angelegenheiten der Volkshochschule Bönningstedt, Amt Pinnau, mit Ausnahme von Personalangelegenheiten, beteiligte Gemeinden sind: Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh.
Beirat für Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
Zusammensetzung: 4 Mitglieder
Hinweis: Der Beirat für Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sollte nach Möglichkeit nur mit Mitgliedern aus den Trägergemeinden besetzt werden.
Aufgabengebiete:
Angelegenheiten der Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt, sofern nicht der Abwasserzweckverband zuständig ist. Hinweis: In diesem Beirat kann nur über Angelegenheiten beraten werden, die nicht vom AZV zu entscheiden sind.
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung: 5 Mitglieder
Aufgabengebiete:
Prüfung der Jahresrechnung
(3) Der Amtsausschuss wählt für jedes Ausschussmitglied eine Stellvertreterin. Die Stellvertreterin vertritt das Mitglied im Verhinderungsfall. Der Amtsausschuss kann auch Mitglieder der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern wählen.
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7 Verwaltung
(zu beachten: §§ 1,7,23 AO, § 19a GkZ)
Das Amt Pinnau unterhält ab 01.08.2008 an seinem Amtssitz in Rellingen eine eigene Verwaltung.
Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Pinneberg vom 29.07.2008 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Bönningstedt, den 01.08.2008
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hans