Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 11. September 2003 17.07.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2008 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 11.09.2003 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 3 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: § 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 94 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
Finanzausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben, Satzungsvorbereitungen, Personalangelegenheiten, Feuerlöschwesen
Bau- und Wege- und Umweltausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegewesen, Siedlungswesen, Bauleitplanung, Landschaftspflege, Umweltschutz, Landschaftsschutz und Naturschutz
Sozial-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Schulwesen, Förderung und Pflege des Sports, der Kultur und des Gemeinschaftswesens, Jugendpflege, Sozial- und Fürsorgewesen, Kindergartenangelegenheiten
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung:
3 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Prüfung der Jahresrechnung
Durch die Anwendung des § 46 Abs. 1 und 2 GO kann sich die Zahl der Ausschusssitze erhöhen.
In die Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
§ 3 Abs. 3, Satz 1 wird wie folgt geändert:
(3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung übertragen.
§ 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
(zu beachten: § 22a AO)
Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Pinnau kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist dort in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen.
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 9 Veröffentlichungen
(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden,
1 Tafel beim Gemeindezentrum, Dorfstraßenseite
1 Tafel beim Altenzentrum Kummerfeld
während der Dauer von 7 Tagen bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt. Der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme, die bei der Aushangfrist nicht mitrechnen, sind auf den ausgehängten Exemplaren mit Unterschrift zu vermerken.
Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 10.07.2008 erteilt.
Kummerfeld, den 11.07.2008
Gemeinde Kummerfeld
Der Bürgermeister
(Bohland)