Öffentliche Bekanntmachungen
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3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 17. November 2003 19.07.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.06.2008 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 17.11.2003, zuletzt geändert am 26.07.2005, wird wie folgt geändert:
In § 3 (Gleichstellungsbeauftragte) werden die Worte „des Amtes Bönningstedt“ durch die Worte „des Amtes Pinnau“ ersetzt.
§ 4 Abs. 1 und 2 und 6 erhält folgende Fassung:
§ 4
Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16 a, 22 Abs. 4, §§ 45, 46, 94 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Finanzausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
1. Finanzwesen
2. Steuern
3. Gebühren
4. Beiträge
5. Grundstücksangelegenheiten
6. Personalangelegenheiten
b) Schulausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
- Schulwesen
- Jugendangelegenheiten
- Förderung und Pflege des Sports
- Freizeit und Erholung
- Kultur- und Gemeinschaftswesen
- Büchereiwesen
- Erwachsenenbildung
- Sozialwesen
- Gesundheitswesen
- Kinderspielplätze
- Kindergartenangelegenheiten
- Seniorenbetreuung
c) Ausschuss für Bauen und Umwelt
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
Aufgabengebiet:
- Bau- und Wohnungswesen
- Bauleitplanung
- Regionalplanung
- Straßen-, Wege- und Verkehrsangelegenheiten
- Brandschutz
- Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser)
- Wasserversorgung
- Erschließungsverträge
- Umweltschutz
- Naturschutz
- Landschaftspflege
- Kleingartenwesen
Bei Belangen, die das Kleingartenwesen betreffen, werden zu den Sitzungen hinzugezogen:
a) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kleingärtner auf Vorschlag des Kleingartenvereins,
b) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag des Ortsbauernverbandes.
Entscheidungsbefugnis:
Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB
Erschließungsverträge
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuchs, sofern
a) das Vorhaben im Außenbereich liegt und
b) die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
d) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung
3 Gemeindevertreterinnen und -vertreter
Aufgabengebiet:
- Prüfung der Jahresrechnung
- Überprüfung von Beschwerden
Durch die Anwendung des § 46 Absatz 1 und 2 GO kann sich die Zahl der Ausschusssitze erhöhen.
(2) In die Ausschüsse zu a) bis c) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
(6) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung übertragen.
Artikel 2
Die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 10.07.2008 erteilt.
Ellerbek, den 11.07.2008
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez. Hildebrand