Öffentliche Bekanntmachungen
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3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 18.12.2003 30.06.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2008 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 18.12.2003, zuletzt geändert am 30.4.2007, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 und 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 94 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
Finanzausschuss
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Hauptsatzung, Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Umwelt-, Bau-, und Wegeausschuss
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegewesen, Feuerlöschwesen, Gewässerschutz, Landschaftsschutz und Landschaftsplanung, Entsorgungsangelegenheiten
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
Aufgabengebiet:
Schulwesen, Kultur- und Gemeinschaftswesen, Büchereiangelegenheiten, Förderung des Sports, Sozialwesen
Neben den Gemeindevertretern können auch andere Bürger zu Mitgliedern von Ausschüssen gewählt werden; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Zusammensetzung:
3 Gemeindevertreter
Aufgabenbereich:
Prüfung der Jahresrechnung
Durch die Anwendung des § 46 Absatz 1 und 2 GO kann sich die Zahl der Ausschusssitze erhöhen.
(3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Gemeindevertretung übertragen.
Artikel 2
Die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 18. Juni 2008 erteilt.
Prisdorf, den 1. Juni 2008
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
Hans