Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Prisdorf über die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 12.06.2008
Die Gemeindevertretung Prisdorf hat in der Sitzung am 10.6.08 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom
01. Juli bis 10. Juli 2008
während der Dienststunden in der Außenstelle des Amtes Pinnau in 25421 Pinneberg, Elmshorner Str. 49, Zi.12, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Abschrift der Vorschlagsliste kann nach vorheriger Terminabsprache auch im Gemeindebüro in Prisdorf, Hudenbarg 5 eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche – gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist – Einspruch erhoben werden. Ein Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Der Einspruch ist beim Amt Pinnau, Anschrift wie oben, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Pinneberg, den 12.6.2008 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher