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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Borstel-Hohenraden 04.06.2008 


Bekanntmachung

Gemeinde Borstel-Hohenraden

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet westlich und nördlich der Straße Nedderhulden sowie westlich des Sportplatzes nach § 3 II BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.05.2008 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet westlich und nördlich der Straße Nedderhulden sowie westlich des Sportplatzes und die Begründung liegen vom 27.06.2008 bis zum 28.07.2008 in der Amtsverwaltung Pinnau, Standort Pinneberg, Elmshorner Straße 49, 25421 Pinneberg, Zimmer 13, während der Sprechstunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht und schalltechnische Stellungnahme zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Borstel-Hohenraden vom 16.05.2007. Sie liegen mit aus.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Amt Pinnau vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Borstel-Hohenraden, 03.06.2008

Der Bürgermeister

gez. Dehn