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Bekanntmachung über die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 29.05.2008 



B e k a n n t m a c h u n g
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die
Geschäftsjahre 2009 – 2013

Die Gemeindevertretung Borstel-Hohenraden hat in der Sitzung am 14.5.08 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz aufgestellt.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

19. Juni bis 27. Juni 2008

während der Dienststunden in der Außenstelle des Amtes Pinnau in 25421 Pinneberg, Elmshorner Str. 49, Zi.12, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche – gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist – Einspruch erhoben werden. Ein Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch ist beim Amt Pinnau, Anschrift wie oben, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Pinneberg, den 23.5.2008                                         Amt Pinnau
                                                                              Der Amtsvorsteher