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Haushaltsatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2008 14.01.2008
B e k a n n t m a c h u n g
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 10.Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.836.200 EUR
in der Ausgabe auf 1.836.200 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 859.900 EUR
in der Ausgabe auf 859.900 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,00 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen- Betriebe
(Grundsteuer A) 270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungs-ermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach
§ 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Tangstedt, den 10. Januar 2008 |
gez. Möller |
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Bürgermeister |
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen kann bei der Amtsverwaltung Pinnau, Ellerbeker Str. 20, 25474 Bönningstedt, Zimmer 10, eingesehen werden.
.Bönningstedt, den 14.01.2008 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher