Öffentliche Bekanntmachungen
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II. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer 08.01.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2007 (GVOBl. Schl-H. S. 452) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. 07. 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 362) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ellerbek vom 06. Dezember 2007 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer vom 10. Dezember 1990 erlassen:
§ 1
In § 4 wird in Absatz 1 der Satz 2 gestrichen und
folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28. Januar 2005 beträgt die Steuer das Doppelte des in Absatz 1 genannten Betrages. Bei der Haltung von zwei oder mehreren Hunden, von denen nur ein Teil als gefährliche Hunde einzustufen sind, stehen die gefährlichen Hunde stets an letzter Stelle der für die Steuerhöhe maßgebenden Reihenfolge der Hunde.“
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Ellerbek, den 17. Dezember 2007 Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
Hildebrand