Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2008 21.12.2007
Aufgrund des § 18 Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77ff Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des Amtsausschusses Pinnau vom 11. Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
1. |
im Verwaltungshaushalt |
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in der Einnahme auf |
3.643.700 € |
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in der Ausgabe auf |
3.643.700 € |
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und |
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2. |
im Vermögenshaushalt |
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in der Einnahme auf |
266.500 € |
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in der Ausgabe auf |
266.500 € |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 € |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 € |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
1.000.000 € |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
43,50 Stellen |
§ 3
Die allgemeine Amtsumlage wird gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Amtsordnung auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 erhoben und auf 2.594.800 € festgesetzt. Auf die Gemeinden entfallen folgende Beträge:
Bönningstedt: |
19,17 % |
497.405 € |
Borstel-Hohenraden: |
10,16 % |
263.715 € |
Ellerbek: |
23,56 % |
611.358 € |
Hasloh: |
13,09 % |
339.541 € |
Kummerfeld: |
11,38 % |
295.389 € |
Prisdorf: |
12,45 % |
323.013 € |
Tangstedt: |
10,19 % |
264.379 € |
§ 4
Die Umlage für die Realschule mit Hauptschulteil sowie für die Umlage für Volkshochschule werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben.
Die Schulumlage wird zum Teil nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2007 und zum Teil nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt und verteilt sich wie folgt:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
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Bönningstedt: |
125.563 € |
19.417 € |
Ellerbek: |
74.015 € |
23.087 € |
Hasloh: |
68.222 € |
13.496 € |
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268.800 € |
56.000 € |
§ 5
Die Umlage für die Volkshochschule wird auf 46.900 € (Verwaltungshaushalt) und 4.000 € (Vermögenshaushalt) festgesetzt. Der Betrag berechnet sich zum Teil nach der Anzahl der Teilnehmer/innen aus den beteiligten Gemeinden sowie zum Teil nach deren Einwohnerzahl und verteilt sich wie folgt:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
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Bönningstedt: |
20.840 € |
1.387 € |
Ellerbek: |
15.555 € |
1.649 € |
Hasloh: |
10.505 € |
964 € |
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46.900 € |
4.000 € |
§ 6
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 €.
§ 7
Für die nach Anlage A zum Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt nach § 15 Abs.2 GemHVO gebildeten Budgets gelten folgende Budgetregelungen:
a) Gegenseitig deckungsfähig sind alle Ausgaben eines Budgets, mit folgenden Ausnahmen:
- die in § 17 Abs.5 GemHVO-kameral genannten Ausgaben;
- die Ausgaben der Gruppierungsnummern 40 bis 44 (Personalkosten);
- die Ausgaben der Gruppierungsnummern 50 und 51 (Bauunterhaltung).
Im Budget der Volkhochschule gehören davon abweichend die Ausgaben der Gruppierungsnummer 41610 (Dozentenhonorare) und 44800 (Künstlersozialabgabe) zu den gegenseitig deckungsfähigen Ausgaben.
b) Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind alle Ausgaben eines Budgets bis zu einer Höchstgrenze von 50% des Haushaltsansatzes, mit folgenden Ausnahmen:
- die in § 17 Abs.5 GemHVO-kameral genannten Ausgaben;
- die Ausgaben der Gruppierungsnummern 40 - 44 (Personalkosten).
Ob die übertragbaren Mittel tatsächlich übertragen werden, entscheidet der Amtsvorsteher in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen.
c) Übersteigen die Mehreinnahmen eines Budgets die Mindereinnahmen dieses Budgets, kann der übersteigende Betrag zu 50% für Mehrausgaben bei den gegenseitig deckungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Ausgenommen sind die nach § 16 Abs.1 GemHVO-kameral zweckgebundenen Einnahmen.
d) Eine Übertragung von Mehreinnahmen wird nicht zugelassen.
Bönningstedt, den 13.12.2007
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Schadendorf
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Ellerbeker Str. 20, 25474 Bönningstedt, Zimmer 8, eingesehen werden.
Bönningstedt, den 21.12.2007 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Schadendorf