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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Planfeststellung für den Neubau der Westumgehung Pinneberg mit gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen dem Knotenpunkt mit der Landesstraße 106 - Mühlenstraße- in Bau-km 1+790 und der Landesstraße 76 in Bau-km 4+677 07.10.2007 


hier: Planänderung durch

-    Ausweitung der Verfahrensgrenze unter Einbeziehung des Knotenpunktes L76/Westrampe
     Anschlussstelle Pinneberg Nord ( BAB A 23) bis Bau-km 4+700

-    Herstellung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Westumgehung / Am Hafen

-    Überarbeitung und Aktualisierung der Verkehrsprognose

-    Vollständige Überarbeitung der Lärmtechnischen Berechnung auf Grundlage der neuen
     Verkehrsprognose mit Änderungen im Bereich der aktiven und passiven
     Lärmschutzmaßnahmen im Gesamtbereich der Trasse

-    Überarbeitung und Aktualisierung der Luftschadstofftechnischen Untersuchung

-    Überarbeitung und Aktualisierung der wassertechnischen Berechnung und Berücksichtigung
     der aktuellen Wasserschutzzonen

-    Schaffung von Ersatzstauraum im Überschwemmungsbereich der Pinnau (im Bereich der
     Ausgleichsfläche Rellingen und nordwestlich des geplanten Brückenbauwerkes über die Pinnau

-    Höhenmäßige Anpassung der 1 10 KV- Freileitung Wedel/Nord - Pinneberg Mitte (Leitungsnummer 141)
     im Kreuzungsbereich mit der geplanten Westumgehung und Verlegung des westlich der Trasse
     gelegenen Stahlgittermaste Nr. 29 um ca. 20m in östliche Richtung

-    Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit Anpassung von Ausgleichs- und
     Ersatzmaßnahmen, Aktualisierung der Kartierungsunterlagen, Aktualisierung der artenschutzrechtlichen
     Unterlagen und Aktualisierung der FFH-Verträglichkeitsprüfung

sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Pinneberg und den Gemeinden Appen, Prisdorf, Borstel-Hohenraden, Bönningstedt und Rellingen.

I.       Die Stadt Pinneberg hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der Ergebnisses des Erörterungstermins den mit Bekanntmachung vom 07.10.2004 ausgelegten Planänderungsunterlagen erneut geändert und hierfür ein weiteres Planänderungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) beantragt. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch diese Planänderung berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch die Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.

II.     lm Rahmen des Planänderungsverfahrens führe ich das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen die Planänderung sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.

Die Unterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) zu den o. a. Planänderungen einschl. der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen liegen in der Zeit

vom 22. Oktober 2007 bis einschließlich 22. November 2007

in der Stadt Pinneberg
in den Räumen der
Stadtbücherei Pinneberg-
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg

während der folgenden Zeiten:
Montag 09.30 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag 09.30 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.30 Uhr. 19.00 Uhr
Freitag 09.30 Uhr- 18.00 Uhr
Samstag 09.30 Uhr - 13.00 Uhr

in der Amtsverwaltung des Amtes Pinnau
Zimmer 16
Ellerbeker Straße 20
25474 Bönningstedt

während der folgenden Zeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr;

in der Amtsverwaltung des Amtes Moorrege
Team Planen und Bauen
Zimmer 109
Amtsstraße 12
25436 Moorrege

während der folgenden Zeiten
Montag - Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie
in der Gemeindeverwaltung Rellingen
Bauamt -Zimmer 106-
Hauptstraße 50;
25462 Rellingen

während der folgenden Zeiten
Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und
Grunderwerbsverzeichnissen die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt.
Auf Verlangen kann dem Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines
Personalausweises / Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.

1)     Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis

einschließlich 20. Dezember 2007

schriftlich (möglichst 3fach zum Aktenzeichen LS 403 - 553.32-G-110) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planänderung erheben beim

- Bürgermeister Stadt Pinneberg, Bismarckstraße 8,2s421 Pinneberg,
- Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Ellerbeker Straße 20,25474 Bönningstedt
- Amtsvorsteher des Amtes Moorrege, Amtsstraße 1 2, 2s496 Moorrege,
- Bürgermeister der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60,25462 Rellingen

oder

- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz
Kiel, -Anhörungsbehörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel.

Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a. Behörden.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens
erfolgt nicht. Die Einwendungen werden zur Vorbereitung des Erörterungstermins in Kopie an
den Antragsteller und die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.

Einwendungen gegen den Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 41 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz).

Bei Sammeleinwendungen (Unterschriftenlisten, vervielfältigter oder gleichlautender Text) bitte ich einen gemeinsamen Vertreter zu benennen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben

2)     Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gemacht wird.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem
Termin gesondert benachrichtigt. Wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Beim Ausbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn
verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

3)  Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen,
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

4)  Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch
die Planfeststellungsbehörde entschieden. Planfeststellungsbehörde ist der
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Die Zustellung
der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

5)  Die Nummern 1 bis 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 13 Abs.1 desLandesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)
entsprechend.

6)     Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

7)     Vom Beginn der Planauslegung an treten die Anbaubeschränkungen nach den §§ 29 Abs, 1 - 4, 30 Abs. 1 - 3 Straßen- und Wegegesetz und die Veränderungssperre nach § 42 Straßen- und Wegegesetz in Kraft.

 

Kiel, 27.09.2007

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Betriebssitz Kiel
- Anhörungsbehörde -

gez. Dautwitz