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Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2010 27.04.2010
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. April 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.942.500 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.558.500 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
0 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
616.000 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.934.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.406.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
240.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.570.500 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
4,11 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
270 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
270 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
Tangstedt, 23. April 2010 |
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Gemeinde Tangstedt |
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Der Bürgermeister |
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gez. Goos |
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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden.
Rellingen, den 26. April 2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher