Öffentliche Bekanntmachungen
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Ergebnis zum Volksbegehren für die Erhalt der Realschule 09.02.2010
Gemäß § 18 Absatz 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Absatz 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen |
43 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen |
1 |
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009) |
15.947 |
Rellingen, den 08. Februar 2010
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans