Öffentliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet beidseits der Hauptstraße und beidseits der Straße Hudenbarg in der Gemeinde Prisdorf 13.01.2009
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 16.12.2008 (Az. IV 647-512.111-56.40 (7 .Ä.)) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.10.2008 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Prisdorf für den Bereich beidseits der Hauptstraße und beidseits der Straße Hudenbarg nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 02.01.2009
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Hans