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1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Rugenbergen der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh 06.12.2018 


1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Rugenbergen der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.11.2018 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg vom 23.11.2018 folgende 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung erlassen:

Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird ohne Wertung die männliche Form gewählt.

 

Artikel 1

Die Verbandssatzung des Schulverbandes Rugenbergen der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh vom 12.12.2017 wird wie folgt geändert:

1.) § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 13 Deckung des Finanzbedarfs

 

(1)   Der Schulverband erhebt zur Deckung des Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage auf Grundlage der Haushaltsplanung.
Die Einzahlungen der Verbandsmitgliedergemeinden erfolgen zum 15.01. und zum 15.07. jeden Jahres und werden im Folgejahr mit Jahresabschluss abgerechnet.

Artikel 2 

Die 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Rugenbergen der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh tritt am 01.01.2019 in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 23.11.2018 erteilt.

 

Rellingen, den 27.11.2018 

gez. Haines

(Haines)

Verbandsvorsteher
Schulverband Rugenbergen

 

06.12.2018