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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2019 30.11.2018 


Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 23.10.2018  folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

 814.900  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

874.300  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

59.400  EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

795.500  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

849.100  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf

 

40.200  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf  

 

40.200  EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2019  festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

50.000 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen

Stellen auf

 

2,08  Stellen

 

§ 3

 

Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt:

Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:

a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                     385.005,97  EUR

Gemeinde Prisdorf                                             218.708,36  EUR

 

b) Umlage zur Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 24101)

Gemeinde Kummerfeld                                              127,36 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                       72,64 EUR

 

c) Umlage zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Produkt 36501)

Gemeinde Kummerfeld                                         65.653,94 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                49.920,60 EUR

 

d) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im  Schulbereich (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                        17.100,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                               17.100,00  EUR

 

e) Umlage zur Finanzierung der Investitonen im Kindertagesstättenbereich (Produkt    36501)

Gemeinde Kummerfeld                                          3.000,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                 3.000,00  EUR

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher  seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000  EUR.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den  Schulverband Bilsbek  von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen. 

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. 

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist. 

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorsteher  grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden  jeweils ein Budget.

  

 Rellingen, 21. November 2018

Schulverband Bilsbek 
Der Verbandsvorsteher                                                         

 gez. Schwarz

 (Schwarz)                      

Hinweis :

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann im Amt Pinnau, Fachbereich Finanzen, Zimmer 204 während der Dienststunden Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Rellingen, 27. November 2018

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

                                 

30.11.2018