Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 07.11.2018
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Gemeindevertreter Jürgen Rahn ist am 26. September 2018 verstorben.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Herr Ole Wiedenbeck
Quickborner Straße 88
25494 Borstel-Hohenraden
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Borstel-Hohenraden kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 06.11.2018
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hildebrand
07.11.2018