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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Tangstedt zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangsted 15.10.2018 


1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Tangstedt zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 10.12.2010 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 22.03.2011 sowie der 2. Änderungssatzung vom 22.03.2012 (Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung) vom 14.03.2018 (1. Änderungssatzung zur Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung) vom 12.10.2018

Aufgrund der §§ 4 und 76 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, wird die Satzung der Gemeinde Tangstedt zur Aufhebung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 10.12.2010 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 22.03.2011
sowie der 2. Änderungssatzung vom 22.03.2012 (Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung) vom 14.03.2018 nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.09.2018 wie folgt geändert:


Artikel 1

§ 1 erhält folgende Fassung und ersetzt § 1 der Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 14.03.2018:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Tangstedt über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 10.12.2010 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 22.03.2011 sowie der 2. Änderungssatzung vom 22.03.2012 wird aufgehoben.


Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Soweit Beitragsansprüche nach den bisher geltenden Satzungsregelungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Tangstedt, den 12.10.2018

Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin

gez. Henriette Krohn

15.10.2018