Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Tangstedt 21.03.2018
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Tangstedt
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Tangstedt
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Tangstedt
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2018 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Lehmkoppel
(Teilstück des Flurstücks 52
der Flur 2 der Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG sowie ein
Geh- und Radweg zwischen den Straßen „Lehmkoppel“ und „Pinneberger Weg“
(Teilstück des Flurstücks 511 der Flur 2 der Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Tangstedt ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können nachstehend oder bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 10, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Tangstedt, den 20.03.2018
Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin
gez. Henriette Krohn
Rellingen, den 21.03.2018
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand