Öffentliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ,,Hudenbarg / Hauptstraße" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße ,,Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr 20.03.2017
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hudenbarg / Hauptstraße“ der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße „Hudenbarg“ und nördlich der Feuerwehr
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29.09.2016 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße „Hudenbarg“ und nördlich der Feuerwehr mit Bescheid vom 03.03.2017 (Az. IV262 – 512.111 – 56.40 (10. Ä.)) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 10. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau (Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10), während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 20.03.2017
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand