Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld 07.02.2017
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld
Herr Andreas Supthut hat am 18.01.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Carl Rusch
Waldweg 51
25495 Kummerfeld
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 06.02.2017
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter
Hildebrand
07.02.2017