Öffentliche Bekanntmachungen
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Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt 25.01.2017
Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Ellerbek, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert. Die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt wurden ebenfalls nicht geändert.
Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2017 nicht erteilt.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Hundesteuer und Straßenreinigungsgebühren werden aufgrund der jeweiligen Satzungen der Gemeinden für das Kalenderjahr 2017 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung.
Rellingen, den 24.01.2017
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hildebrand