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Satzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben 27.07.2016
Satzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden über die Übertragung des Satzungsrechtes für Abwasserabgaben
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 1 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils neuesten Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.07.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufgabenübertragung
Die Gemeinde überträgt neben der durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 05.02.2016 zwischen der Gemeinde Borstel-Hohenraden und dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg zum 01.01.2016 übertragenen Aufgabe der Abwasserbeseitigung dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg auch das Recht, Abgabensatzungen für die übertragene Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet zu erlassen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Borstel-Hohenraden, den 11.07.2016
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Stellvertr. Bürgermeisterin
gez. Dicks