Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) (Teilfläche der Straße Große Twiete) 18.05.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Einziehungsverfügung
Betr.: Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) (Teilfläche der Straße Große Twiete)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 17.02.2016 beschlossen, eine Teilfläche der Straße Große Twiete (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) gem. § 8 des Straßen- und Wegegesetzes S.-H. (StrWG) einzuziehen. Die betreffende Straßenteilfläche soll zur privaten Nutzung verkauft werden, insofern hat sie keine Verkehrsbedeutung mehr.
Das Auslegungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 StrWG hat in der Zeit vom 15.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016 stattgefunden. Gem. § 8 Abs. 4 StrWG konnten Einwendungen gegen die Einziehung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Die Einziehung wird verfügt. Die Wirksamkeit der Einziehung der Straßenfläche tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einziehungsverfügung ein.
Die Einziehungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Tangstedt, den 17.05.2016
Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin
gez. Henriette Krohn
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 17.05.2016 der Gemeinde Tangstedt öffentlich bekannt.
Rellingen, den 18.05.2016
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand