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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau 16.12.2015 


1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) in den derzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 14.12.2015 folgende 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau erlassen:

Hinweis:
Die Regelungen in der Entschädigungssatzung beziehen sich gleichermaßen auf Männer und Frauen. Es wird die weibliche Sprachform verwendet. Die männliche Sprachform gilt somit entsprechend.

Artikel 1

Die Entschädigungssatzung des Amtes Pinnau vom 17. April 2007 wird wie folgt geändert:

Neu eingefügt wird

§ 4 a Beauftragte für besondere Aufgaben 

(1) Die Gemeinden des Amtes Pinnau können durch Beschluss der Gemeindevertretung einen ehrenamtlichen Flüchtlingsbeauftragten als Beauftragten für besondere Aufgaben bestellen. Die Tätigkeit darf keine typische Arbeitnehmertätigkeit darstellen.

Ein von der Gemeinde bestellter Flüchtlingsbeauftragter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in seiner Gemeinde eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200 ¤ vom Amt Pinnau.

Benennt eine Gemeinde mehrere Flüchtlingsbeauftragte, ist der Betrag von 200 ¤ entsprechend aufzuteilen.

(2) Stellvertretenden Flüchtlingsbeauftragte wird als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Für jeden Tag, an dem vertreten wird, wird 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung eines Flüchtlingsbeauftragten gewährt. Für Vertretungen, die im Einzelfall weniger als drei Tage dauern, wird eine Vertretungsentschädigung nicht gewährt.

Artikel 2

Die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

Rellingen, den 15.12.2015

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

(Hildebrand)

16.12.2015