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Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 03.12.2015
Satzung der Gemeinde Kummerfeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBI. Schl.H. 2014 S. 129), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.11.2015 folgende Satzung erlassen:
§1
Erhebung der Realsteuern
(1) Die Gemeinde Kummerfeld erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer nach Maßgabe der geltenden Gesetze.
(2) Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt fällig:
1. am 15.08. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 EUR nicht übersteigt;
2. am 15.02. und 15.08. zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 EUR nicht übersteigt.
§2
Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer für
a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H
b) die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.
(2) Gewerbesteuer auf 330 v.H
der Steuermessbeträge.
§3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Rellingen, 01.12.2015
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez. Koll