Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ,,Gewerbegebiet Hei-dehofweg/ Battelsweg" der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südlich der Stra-ßen ,,Heidehofweg und Zum Haferkamp", nördlich der Straße ,,Battelsweg" sowie östlich des Gewerbegebiet 14.07.2015
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Heidehofweg/ Battelsweg“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südlich der Straßen „Heidehofweg und Zum Haferkamp“, nördlich der Straße „Battelsweg“ sowie östlich des Gewerbegebietes „Heidehofweg“ in einer Tiefe von 60 – 165 m
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss in der Sitzung am 15.06.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Heidehofweg/ Battelsweg“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südlich der Straßen „Heidehofweg und zum Haferkamp“, nördlich der Straße „Battelsweg“ sowie östlich des Gewerbegebietes „Heidehofweg“ in einer Tiefe von 60 – 165 m sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen liegen
vom 29.07.2015 bis einschließlich 31.08.2015
im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Der vorgesehene Geltungsbereich für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit dem Bauleitplan für die Öffentlichkeit verfügbar sind:
- Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
- Landschaftsplan der Gemeinde Tangstedt
- die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in 1, 2 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 07.04.2015).
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen getroffen werden müssen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in 1, 2 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde vom 07.04.2015, Gewässer- und Landschaftsverband Kreis Pinneberg vom 23.03.2015, azv Südholstein vom 02.04.2015, Anwohner).
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu einem unterirdisch vorhandenen Schmutzwasserkanal, zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung (überschlägige Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung). Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ein wasserwirtschaftliches Konzept sowie eine Bodenuntersuchung geplant ist.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in 1 und 2
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (Immissionen aus Verkehr) sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Luft und des Klimas, für die im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen getroffen werden müssen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in 1 und 2
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, für die im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Festsetzungen getroffen werden müssen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in 1 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Straßenbau und Verkehr vom 08.04.2015, Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.03.2015, Gemeinde Rellingen vom 25.03.2015)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu der vorhandenen 110 KV- Hochspannungsfreileitung und zu Lärmimmissionen durch die angrenzenden Gewerbegebiete und Verkehrsflächen. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Lärm soll im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung eine vorhandene schalltechnische Untersuchungen ausgewertet und überarbeitet werden, um den ggf. notwendigen Bedarf von Festsetzungen für Schallschutz zu ermitteln.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in 1 und 3 (Stellungnahme TÖB: Archäologisches Landesamt Schl.-H. vom 16.03.2015)
- es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festgestellt werden können und dass das Schutzgut von der Planung nicht beeinflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden.
Rellingen, den 14.07.2015
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand