Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Änderung des Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf zur Errichtung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf 17.04.2015
2. Änderung des Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf zur Errichtung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf
Zwischen der Gemeinde Kummerfeld, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Erika Koll,
und
der Gemeinde Prisdorf, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Wilfried Hans,
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kummerfeld vom 04.12.2014 und der Gemeindevertretung Prisdorf vom 25.11.2014 aufgrund der §§ 1 und 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit §§ 121 ff Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG) folgende
2. Änderung des Öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 19. Januar 2012 geschlossen:
Artikel 1
Der Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf zur Errichtung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf vom 19. Januar 2012 wird wie folgt geändert:
§ 3 Absatz 3, Verfahren für die Errichtung der Grundschule erhält folgende Fassung:
Eigentümer des Gebäudes und den Außenflächen ohne bauliche Anlagen (Grundstück laut Grundbucheintrag) der Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) und der Kindertagesstätte sind die Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf je zur ideellen Hälfte.
Der Schulverband Bilsbek ist seit Inbetriebnahme der Grundschule Eigentümer des Inventars.
Die Überlassung des Gebäudes und der Außenflächen ohne bauliche Anlagen (Grundstück laut Grundbucheintrag) an den Schulverband Bilsbek erfolgt über eine Kostenmiete (Mietvertrag). Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt rückwirkend zum Beginn des Schulhalbjahres 2013/2014.
Artikel 2
Diese 2. Änderung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf zur Errichtung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf tritt rückwirkend ab 01.01.2013 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 5 Absatz 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wurde mit Verfügung des Herrn Landrats des Kreises Pinneberg vom 01.04.2015 erteilt.
Rellingen, den 13.04.2015
gez. Erika Koll gez. Wilfried Hans
Bürgermeisterin Kummerfeld Bürgermeister Prisdorf