Öffentliche Bekanntmachungen
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Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg; Abschnitt von der L 114 bei Bokel bis westlich der BAB A 7 hier: erste Auslegung und Planänderung 02.04.2015
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für den Lanbesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg; Abschnitt von der L 114 bei Bokel bis westlich der BAB A 7
hier: erste Auslegung und Planänderung
1) Der in der Bekanntmachung der der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 01. Oktober 2010 und in der Bekanntmachung der Auslegung der Planänderungsunterlagen vom 05. Mai 2014 angekündigte Erörterungstermin findet statt am
Donnerstag, 07. Mai 2015,
Montag, 11.Mai 2015 und
Dienstag, 12. Mai 2015
Beginn jeweils 09.00 Uhr
In der
Stadtverwaltung Bad Bramstedt
Bramstedter Schloss
Bleeck 16
24576 Bad Bramstedt
Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, 13. Mai 2015 und Dienstag, 19. Mai 2015 am o. g. Erörterungsort fortgesetzt. Die Entscheidung ob und inwieweit Fortsetzungstermine erforderlich werden, erfolgt am Ende des Termins am 11. Mai 2015 bzw. 12. Mai 2015 durch den Verhandlungsleiter.
2) Im Termin werden die rechtzeitig im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und des Planänderungsverfahrens erhobenen Einwendungen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von der vorgesehenen Planänderung berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Da von mehr als 300 Personen Einwendungen erhoben worden sind, werden diese Beteiligten vom Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird durch die amtliche Bekanntmachung ersetzt (§ 140 Abs. 6 Satz 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein).
Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz).
4) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, 23. März 2015 veröffentlicht:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Betriebssitz Kiel
- Anhörungsbehörde –
Böge