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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2014  


1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2014[Überschrift]

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Gemeinde-vertretung vom 04.12.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 erlassen:

 

§ 1

Mit dem  Nachtragshaushaltsplan werden

                                                                       

                                                                        
                    

erhöht um

vermin-dert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

EUR

 

 

 EUR

gegenüber bisher

 
EUR

nunmehr festgesetzt auf

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

2.473.800

--

3.041.400

5.515.200

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

423.800

--

3.024.400

3.448.200

 

Jahresüberschuss

2.050.000

--

17.000

2.067.000

 

Jahresfehlbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlung aus

laufender Verwaltungstätigkeit

 

484.800

--

2.296.100

2.780.900

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

468.500

--

2.711.900

3.180.400

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit

 

1.987.000

--

1.388.500

3.375.500

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit

832.900

--

1.367.400

2.200.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 § 2

Es werden neu festgesetzt:

2.  die Gesamtzahl der im Stellenplan         von bisher                3,17    auf                      3,23

     ausgewiesenen Stellen

                                                                       § 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt im Haushaltsjahr 2014 jeweils 2.500 EUR.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

§ 4

 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

 

§ 5

 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.


(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bürgermeister grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

 Die Teilpläne 11101 bis 21102 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

 

Rellingen, 05. 12.2014                                                            Gemeinde Kummerfeld 

                                                                                                  Die Bürgermeisterin          

      gez. Koll

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2014  wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden.

 

Rellingen, 05.12.2014                                                                       Amt Pinnau

                                                                                                          Der Amtsvorsteher

 Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kummerfeld (2 x)

 

 

ausgehängt am:

 

09.12.2014

 

 

 

i. A.

 

abzunehmen am:

 

17.12.2014

 

 

 

abgenommen am:

 

 

 

i. A.