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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet "Waldhof 1 - 3" (Flur 6, FlSt. 54/40). 04.09.2014 


Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet "Waldhof 1 - 3" (Flur 6, FlSt. 54/40).

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der von dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 12.08.2014 gebilligte und zur Ausle­gung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet "Waldhof 1 - 3" (Flur 6, FlSt. 54/40) sowie der Entwurf der Begründung und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen

 

vom 15.09.2014 bis einschließlich 16.10.2014

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterla­gen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpla­nung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der vorgesehene Geltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21  ist in dem nachfolgen­den Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan zu 2. Änderung des B-Planes 21 

 

 

Lageplan - Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21

 

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Auf eine frühzeitige Unterrichtung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie auf die Umweltprüfung wurden verzichtet. Es liegen jedoch umweltbezogene Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 (Ursprungsplan) vor, die Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, zum Orts- und Landschaftsbild sowie zu Kultur- und Sachgütern treffen.

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Grünordnungsplan zum B-Plan 21 (Ursprungsplan),

[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Ellerbek,

[3]  Schalltechnische Begutachtung zum B-Plan 21 (Ursprungsplan).

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1] und [3]
  • Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch das nördliche Gewerbegebiet und die Pinneberger Straße. Die Schallschutz­maßnahmen wurden in Form von Festsetzungen im B-Plan 21 berücksichtigt.
  • Es wurden Aussagen getroffen zur Bedeutung für die Naherholung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz

  • finden sich in [1] und [2]
  • es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung, zu Belangen des Artenschutzes, zur Bedeutung für den Biotopverbund sowie Maßnahmen zur Vermei­dung erheblicher Beein­trächtigungen und Minimie­rung von Lebens­raumverlusten.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in [1] und [2]
  • es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachlicher Bedeutung, zur Behandlung von Regenwasser und dessen Ableitung, zur bodenhygienischen Qualität, zur hydrologischen Qualität und zum Wasserschutzgebiet.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich in [1] und [2]
  • es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität und zu topographischen Gegebenheiten.

Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in [1] und [2]
  • es wurden Aussagen getroffen zur Qualität des Orts- und Landschaftsbildes.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • es werden in der Begründung zur 2. Änderung des B-Plans 21 Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

Rellingen, den 04.09.2014

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand

04.09.2014