Öffentliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 15.07.2013
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.05.2013 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29 mit Bescheid vom 19.06.2013 (Az. IV 267- 512.111-56.047) nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen, (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 15.07.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen, (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 15.07.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans
15.07.2013