Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 27.05.2013
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher
handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.04.2013 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
Am Hof (westliches Teilstück), Fohlenweg und
Grüner Bogen (Einmündungsbereich in die Straße Am Hof),
(Flurstücke 10/9, 15/19, 15/46, 15/47, Teilstück 15/67 + 15/68 , jeweils der Flur 8, Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt. Sowie ein
Teilstück der Dorfstr. (südöstlich der Einmündung des Bockhornweges)
(Flurstück 15/58, Flur 8, Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Gemeindeverbindungsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Borstel-Hohenraden, den 17.05.2013
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Moeller
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 17.05.2013 der Gemeinde Borstel-Hohenraden öffentlich bekannt.
Rellingen, 27.05.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans