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Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle, die Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen 07.01.2011
Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle, die Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen
Aufgrund des Beschlusses des Amtsausschusses des Amtes Pinnau
vom 20.12.2010 wird folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Entgeltsätze
Für die außerschulische Benutzung der Sporthalle, der Sportanlagen und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen werden folgende Entgeltsätze erhoben:
Sporthalle mit Nebenräumen
1. gesamte Sporthalle 15,85 € je Stunde
2. halbe Sporthalle 7,93 € je Stunde
Aula
1. Gesamte Aula 7,67 € je Stunde
C. Sportanlagen
gesamte Sportanlagen außen 7,67 € je Stunde
§ 2
Fälligkeit
1. Das Entgelt für die Benutzung während eines Kalenderjahres wird jeweils
halbjährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.
2. Bei einmaliger Nutzung der Sporthalle, der Sportanlagen oder der Aula ist das in
Rechnung gestellte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu
entrichten.
Das Amt ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf das voraussichtlich zu entrichtende
Entgelt zu erheben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 09.07.2009 außer Kraft.
Rellingen, den 06.01.2011 AMT PINNAU
DER AMTSVORSTEHER
gez. Hans