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2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08. Januar 2024 01.04.2026 


2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08. Januar 2024

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2026 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgender 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek erlassen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08.01.2024 wird wie folgt geändert:

1.) § 4 Abs. 1 Buchstabe c) erhält für den Bau- und Umweltausschuss (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:

§ 4 Ständige Ausschüsse

                               (zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, § 92 Abs. 5 GO)

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

c) Bau- und Umweltausschuss

Zusammensetzung:

9 Mitglieder, davon mindestens 5 Gemeindevertreter/innen

Aufgabengebiet:

1. Bau- und Wohnungswesen

2. Bauleitplanung

3. Regionalplanung

4. Straßen-, Wege- und Verkehrsangelegenheiten

5. Brandschutz

6. Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser)

7. Wasserversorgung

8. Erschließungsverträge

9. Umweltschutz

10. Naturschutz

11. Landschaftspflege

12. Kleingartenwesen

13. Entscheidungsbefugnis: Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 und § 35 BauGB

14. Entscheidungsbefugnis: Entscheidung über die Zustimmung gemäß § 36a BauGB für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB

Bei Belangen, die das Kleingartenwesen betreffen, werden zu den Sitzungen

hinzugezogen:

a) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kleingärtner auf Vorschlag des

Kleingartenvereins,

b) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag des

Ortsbauernverbandes.

2.) § 10 (Veröffentlichungen) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Artikel 2

Die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom 31.03.2026 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Ellerbek, den 01.04.2026

Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister

gez. Seebold

(Seebold)


01.04.2026