Öffentliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 31 ,,Wohngebiet Igelheide" der Gemeinde Ellerbek nach § 3 Abs. 2 BauGB 07.04.2026
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohngebiet Igelheide“ der Gemeinde Ellerbek nach § 3 Abs. 2 BauGB-
Der Bebauungsplan Nr. 31 und die 23. Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgestellt.
Die von der Gemeindevertretung Ellerbek in der Sitzung am 19.03.2026 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwürfe der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohngebiet Igelheide“ der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet nördlich der Bebauung an der Straße Hasenheide in einer Tiefe von ca. 100 m sowie zwischen der Straße Moorkampsweg und dem Moorgraben und die Begründung mit Umweltbericht sowie die, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht:
vom 14.04. 2026 bis einschließlich 15.05.2026
unter der Internetadresse https://www.amt-pinnau.de
(Startseite / Bürgerservice / Bekanntmachungen).
Stellungnahmen sollen per E-Mail an buero@dn-stadtplanung.de übermittelt werden.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
(1) Auszüge aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ellerbek (in der Begründung),
(2) Auszüge aus dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Ellerbek (im Umweltbericht in der Begründung),
(3) Auszüge aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Ellerbek (in der Begründung),
(4) Auszüge aus dem Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Ellerbek (in der Begründung),
(5) Vorentwürfe, gemeinsame Kurzbegründung und gemeinsame „Scoping-Unterlage“ zum Bebauungsplan Nr. 31 „Wohngebiet Igelheide“ und zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den hierzu in dem Beteiligungsverfahren nach §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der landesplanerischen Stellungnahme vom 09.01.2025,
(6) Baugrundgutachten: 1. Bericht vom 28.11.2022 Baugrundbeurteilung und allg. Hinweise zu Gründungsmöglichkeiten,
(7) Wasserwirtschaftliches Konzept zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 31 in der Gemeinde Ellerbek und
(8) Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzuntersuchung in Ellerbek, B-Plan 31.
Für den B-Plan wurden hinsichtlich der Umweltbelange im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Entwicklung von Allgemeinen Wohngebieten mit einer zugeordneten Erschießungsstichstraße, einer Versorgungsfläche sowie differenzierten Grünflächen teilweise in Verbindung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft hinsichtlich einer Eingrünung durch Knickerhaltungen und Gehölzpflanzungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie das Landschaftsbild geprüft.
Für die F-Planänderung wurden hinsichtlich der Umweltbelange im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Entwicklung von Wohnbauflächen mit randlichen Grünflächen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
- finden sich in (1), (2), (3), (4), (5) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024, des Kreises Pinneberg (Fachbereich Service und Digitalisierung, räumliche Kreisentwicklung und Europa) vom 10.12.2024, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein -Regionalentwicklung und Regionalplanung- vom 09.01.2025.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen zur Lage des Plangeltungsbereichs/Änderungsbereichs bezüglich der nächstgelegenen Wohn-, Gewerbe- und sonstigen Nutzungen, zum Immissionsschutz, zur Eignung des Plangebiets für die geplante Nutzung, zur Erholungsnutzung und zur nicht zu erwartenden Gefährdung durch Schadstoffe im Boden.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt
- finden sich in (2), (3), (5), (8) sowie in der Stellungnahme des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen einschließlich der Knicks als gesetzlich geschützte Biotope, zur erwartenden Betroffenheit von Biotoptypen, zur Bedeutung von Großbäumen, zur Erhaltung und Pflanzung von Gehölzen, zur Betroffenheit des angrenzenden Bebauungsplan Nr. 28, zu Kompensationsmaßnahmen, zu bestehenden und geplanten Nutzungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt
- finden sich in (5), (8) sowie in der Stellungnahme des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu potenziell oder real vorkommenden Arten und zu Belangen des Artenschutzes, insbesondere mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG, zu Schutzmaßnahmen; für den B-Plan auch zur Beleuchtung.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
- finden sich in (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7) sowie in den Stellungnahmen des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 09.01.2025, des Kreises Pinneberg (Fachbereich Service und Digitalisierung, räumliche Kreisentwicklung und Europa) vom 10.12.2024.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächeninanspruchnahme, zur Betroffenheit des angrenzenden Bebauungsplan Nr. 28, zur Raumordnung, zu Alternativen, zur Standortverträglichkeit, zu Bodenverhältnissen einschließlich nicht festgestellter Schadstoffe im Boden, zur Behandlung und Verwertung des Bodens, zu Oberflächengewässern, zum Grundwasser, zur Ableitung des Oberflächen- und des Abwassers, zur Lage in einem Trinkwassergewinnungsgebiet, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (5) sowie in der Stellungnahme des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024
Es werden für B-Plan und F-Planänderung generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation, zur Minimierung von Klimabeeinträchtigungen, zu Gründächern und Solaranlagen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- finden sich in (1), (2), (3), (4), (5), (7) sowie in den Stellungsnahmen des Kreises Pinneberg (Fachbereich Service und Digitalisierung, räumliche Kreisentwicklung und Europa) vom 10.12.2024, des Kreises Pinneberg (Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit Team Verkehrslenkung) vom 04.12.2024, des Kreises Pinneberg (Fachdienst Bauordnung Untere Denkmalschutzbehörde) vom 17.12.2024, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 09.01.2025, des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024, der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH (GAB) vom 05.12.2024, des AZV Südholstein vom 03.12.2024, des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein (Obere Denkmalschutzbehörde) vom 17.12.2024 sowie der Bürger:innen vom 20.02.2025.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen zu bestehenden und geplanten Nutzungen im und am Plangeltungsbereich, Standortverträglichkeit, zur Verkehrserschließung, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zur Betroffenheit des angrenzenden Bebauungsplan Nr. 28, zur erforderlichen Meldung bei Funden oder auffälligen Bodenverfärbungen als Hinweis auf mögliche archäologische Fundplätze; für den B-Plan auch zu einzelnen Planfestsetzungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (3), (5) sowie in der Stellungnahme des Kreises Pinneberg (Fachdienst Umwelt) vom 19.12.2024.
Es werden für B-Plan und F-Planänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Minimierung und Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft, zu Gründächern, zu Kompensationserfordernissen, zur Gestaltung des Plangebiets samt Einpassung der Planung in die Umgebung, zu Gehölzpflanzungen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlich.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an buero@dn-stadtplanung.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch während der öffentlichen Auslegung abgegeben werden: schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen, Technik und Umwelt, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplanes Nr. 31 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 31 nicht von Bedeutung ist.
- Auch Kinder und Jugendliche gehören zur Öffentlichkeit und können sich während der Auslegung über die Planung informieren und Stellungnahmen dazu abgeben.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen, Technik und Umwelt, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8, während der Veröffentlichungsfrist und während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: https://www.amt-pinnau.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der Änderungsbereich der 23. F‑Planänderung und der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 31 sind in den nachfolgenden Lageplänen kenntlich gemacht.
Abbildung 1 - Änderungsbereich der 23. Flächennutzungsplanänderung
Abbildung 2 - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31
Rellingen, den 07.04.2026
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler
23. Änderung F-Plan, Planzeichnung gesamt
23. Änderung F-Plan, nur Planzeichnung
23. Änderung F-Plan, Begründung
B-Plan 31, nur Teil A - Planzeichnung
Anlage 1 - Baugrunduntersuchung
Anlage 3 - Wasserwirtschaftliches Konzept
Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung vom 19.11.2024
Datenschutzerklärung Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 31 Ellerbek
