Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden vom 15. Dezember 2023 25.03.2026
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden vom 15. Dezember 2023
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.03.2026 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden vom 15.12.2023 wird wie folgt geändert:
1.) § 3 Abs. 1 erhält für den Bau-, Wege- und Umweltausschuss (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:
§ 3 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
Bau- Wege- und Umweltausschuss
Zusammensetzung:
7 Mitglieder (mindestens 4 Gemeindevertreter)
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegebauwesen,
Entscheidungsbefugnis: Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 und § 35 BauGB
Entscheidungsbefugnis: Entscheidung über die Zustimmung gemäß § 36a BauGB für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB (neu eingefügt)
Bauleitplanung,
Landschaftsplanung, Straßenverkehrsangelegenheiten,
Landschaftspflege,
Umweltschutz,
Landschaftsschutz und Naturschutz,
Landschaftsplanung
Naherholung
Verschönerung des Ortsbildes
2.) § 11 (Veröffentlichungen) Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden:
1 Tafel auf dem Grundstück Quickborner Str. 99 (Schulgrundstück)
1 Tafel auf dem Grundstück Dorfstr. 24 b
1 Tafel auf dem Grundstück Quickborner Str. 122 (Gaststätte)
1 Tafel Ecke Quickborner Straße/Prisdorfer Weg
1 Tafel auf dem Grundstück Quickborner Str. 107
während der Dauer einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt. Der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme werden bei der Aushangfrist nicht mitgerechnet.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom 24.03.2026 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Borstel-Hohenraden, den 24.03.2026
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
(Kähler)
