Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 04. Januar 2024 24.03.2026
2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 04. Januar 2024
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2026 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgender 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 04.01.2024 wird wie folgt geändert:
1.) § 3 Abs. 1 erhält für den Bau-, Wege- und Umweltausschuss (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:
§ 3 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
Bau- und Wege- und Umweltausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder
mindestens 5 Gemeindevertreter/innen
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegewesen, Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB und § 35 BauGB, Entscheidung über die Zustimmung gemäß § 36a BauGB für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB,
Siedlungswesen, Bauleitplanung, Landschaftspflege, Umweltschutz, Landschaftsschutz und Naturschutz.
2.) § 10 (Veröffentlichungen) Abs. 1 und Abs. 4 erhalten folgende Fassung:
(1) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich a) an der Dorfstraße gegenüber der Polizei und
b) an der Bundesstraße (ehemaliges Altenzentrum Kummerfeld) und c) beim Sport- und Freizeitzentrum am Ossenpadd befinden, während der Dauer von 7 Tagen bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem letzten Tag der Aushangfrist bewirkt.
Der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme werden bei der Aushangfrist nicht mitgerechnet.
(4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Artikel 2
Die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 23.03.2026 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Kummerfeld, den 23.03.2026
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
Gez. Koll
