Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 10. November 2023 19.03.2026
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 10. November 2023
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.03.2026 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf vom 10.11.2023 wird wie folgt geändert:
1.) § 3 Abs. 1 b erhält für den Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:
§ 3 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
b) Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss
Zusammensetzung: 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeindevertreter.
Aufgabengebiet:
Bau- und Wegewesen, Feuerlöschwesen, Gewässerschutz, Landschaftsschutz und Landschaftsplanung, Entsorgungsangelegenheiten
Entscheidungsbefugnis:
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB in Verbindung mit
- § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes)
- § 35 BauGB (Vorhaben im Außenbereich)
- Entscheidung über die Zustimmung gemäß § 36a BauGB für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB
2.) § 9 (Veröffentlichungen) Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden,
1 Tafel an der Hauptstraße gegenüber der Einmündung Bahnhofstraße
1 Tafel vor dem Grundstück Koppelstr. Nr. 16
1 Tafel vor dem Grundstück Hauen Nr. 41
1 Tafel an der Ecke Dahl/Hauptstraße
1 Tafel Rickenweg/Kreuzung Ernst-Müller-Weg/Schnickenfeld
während der Dauer einer Woche bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt. Der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme werden bei der Aushangfrist nicht mitgerechnet.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
In § 9 (Veröffentlichungen) wird Abs. 4 in nachfolgender Fassung hinzugefügt:
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 18.03.2026 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Prisdorf, den 19.03.2026
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Schneider
