Öffentliche Bekanntmachungen
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Anordnungen von Abbrennverboten für Feuerwerkskörper 10.12.2025
Anordnungen von Abbrennverboten für Feuerwerkskörper
Nach den Vorschriften der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffgesetzes sind die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Abbrennverbotes geregelt. Somit ist für die Anordnung des Abbrennverbotes der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Für die Gemeinden des Amtes sind diese individuell nach den örtlichen Gegebenheiten zu regeln und nachstehend eingesehen werden:
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Amtsbezirk Pinnau
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper iin der Gemeinde Kummerfeld
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper iin der Gemeinde Tangstedt
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper iin der Gemeinde Prisdorf
