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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 20.11.2025 


Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden

Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden

Die Gemeindevertreterin Petra Wilkerling-Fluhr hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 08.11.2025 niedergelegt.

Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wurde  

Herr Gerald Schlag

In de Masch 9

25494 Borstel-Hohenraden

zum neuen Gemeindevertreter festgestellt.

Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Borstel-Hohenraden kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Rellingen, 20.11.2025

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

als Gemeindewahlleiter

gez. Kähler

Kähler

20.11.2025