Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 20.11.2025
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Borstel-Hohenraden
Die Gemeindevertreterin Petra Wilkerling-Fluhr hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 08.11.2025 niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wurde
Herr Gerald Schlag
In de Masch 9
25494 Borstel-Hohenraden
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Borstel-Hohenraden kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 20.11.2025
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter
gez. Kähler
Kähler
