Öffentliche Bekanntmachungen
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3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 16.12.2024
3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), des § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 Satz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ellerbek vom 12.12.2024 folgende 3. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
§ 4 Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich (ab 01.01.2025)
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 96,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
(2) Die Steuer für gefährliche Hunde nach § 5 beträgt jährlich
für den ersten Hund 720 €
für den zweiten und jeden weiteren Hund 960 €
§ 15 Inkrafttreten
Diese 3. Nachtragssatzung tritt zum 01.Januar 2025 in Kraft.
Ellerbek, den 13.12.2024
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez. Seebold