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3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 16.12.2024 


3. Nachtragssatzung der Gemeinde Ellerbek über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), des § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 Satz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ellerbek vom 12.12.2024 folgende 3. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:

§ 4 Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt jährlich (ab 01.01.2025)
 

für den ersten Hund           60,00 €
für den zweiten Hund         96,00 €
für jeden weiteren Hund   120,00 €

(2) Die Steuer für gefährliche Hunde nach § 5 beträgt jährlich

für den ersten Hund                                      720 €
für den zweiten und jeden weiteren Hund    960 €

§ 15 Inkrafttreten

Diese 3. Nachtragssatzung tritt zum 01.Januar 2025 in Kraft.

Ellerbek, den 13.12.2024

Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister

gez. Seebold

16.12.2024