Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08.01.2024 08.05.2024
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08.01.2024
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.04.2024 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Ellerbek vom 08.01.2024 wird wie folgt geändert:
1.) § 4 Abs. 1 erhält für den Schulausschuss und für den Ausschuss für Bauen und Umwelt (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:
b) Schul- und Sportausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder, davon mindestens 5 Gemeindevertreter/innen
Aufgabengebiet:
1. Schulwesen
2. Jugendangelegenheiten
3. Förderung und Pflege des Sports
4. Freizeit und Erholung
5. Kultur- und Gemeinschaftswesen
6. Büchereiwesen
7. Erwachsenenbildung
8. Sozialwesen
9. Gesundheitswesen
10. Kinderspielplätze
11. Kindergartenangelegenheiten
12. Seniorenbetreuung
c) Bau- und Umweltausschuss
Zusammensetzung:
9 Mitglieder, davon mindestens 5 Gemeindevertreter/innen
Aufgabengebiet:
1. Bau- und Wohnungswesen
2. Bauleitplanung
3. Regionalplanung
4. Straßen-, Wege- und Verkehrsangelegenheiten
5. Brandschutz
6. Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser)
7. Wasserversorgung
8. Erschließungsverträge
9. Umweltschutz
10. Naturschutz
11. Landschaftspflege
12. Kleingartenwesen
Bei Belangen, die das Kleingartenwesen betreffen, werden zu den Sitzungen
hinzugezogen:
a) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kleingärtner auf Vorschlag des Kleingartenvereins,
b) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag des Ortsbauernverbandes.
Entscheidungsbefugnis:
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 und § 35 BauGB
2.) In § 4 Abs. 1 wird die Nr. 7 des Aufgabengebietes des Finanzausschusses „Entscheidungsbefugnis: Gewährung von Zuschüssen für die Reetdächer“ ersatzlos gestrichen.
3.) § 7 Beauftragte/r für Senior/innen wird neu eingefügt, die Reihenfolge der bisherigen Paragrafen 7 bis 11 verschiebt sich nach hinten aufgrund der vorgenannten Änderung.
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7 Beauftragte/r für Senior/innen
(zu beachten: § 47 d GO)
(1) Auf der Grundlage des § 47 d Gemeindeordnung wählt die Gemeindevertretung eine/n Beauftragte/n für Senior/innen sowie eine/n Stellvertreter/in für die Gemeinde Ellerbek, der/die als Gesprächspartner/in für die politischen Gremien dient, Mitspracherecht bei den/die Senior/innen betreffenden Entscheidungen hat und die Interessen dieser Gruppe vor Ort vertritt. Beide zu bestellenden Personen müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben, sie dürfen nicht Mitglied der Gemeindevertretung oder einer ihrer Ausschüsse sein. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen der Gemeindevertretung sowie jeder/jede Bürger/Bürgerin.
(2) Die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde sowie die Verwaltung des Amtes Pinnau können in jeder Phase der Entscheidungsfindung Stellungnahmen der/des Beauftragten für Senior/innen einholen.
(3) Die für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlichen Mittel sind der Beauftragten/dem Beauftragten im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Verfügung zu stellen.
(4) Der/Die Beauftragte bzw. der/die Stellvertreter/in kann Anträge an die Gemeindevertretung und die Ausschüsse in Angelegenheiten stellen, die die Interessen der in der Gemeinde Ellerbek lebenden Senior/innen betreffen und hat ein Rederecht.
(5) Die Amtszeit ist an die Wahlzeit der Gemeindevertretung gekoppelt. Sie endet mit der Wahl einer/eines neuen Beauftragten bzw. seiner Stellvertretung durch die neu gewählte Gemeindevertretung.
Die Reihenfolge der bisherigen Paragrafen 7 bis 11 verschiebt sich nach hinten aufgrund der vorgenannten Änderung.
Artikel 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom 08.05.2024 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Ellerbek, den 08.05.2024
gez. Seebold
(Bürgermeister)