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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2024 21.12.2023 


Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2024   

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und

§ 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.189.100

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.197.800

EUR

einem Jahresüberschuss von

2.991.300

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.385.700

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.597.600

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      

6.304.200

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

3.916.200

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

7,06 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und

§ 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

380 %

2. Gewerbesteuer

360 %


§ 4

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister ihre Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschrei-bungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bürgermeister grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO werden unter vorbenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 11101 bis 21101 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

Es werden folgende Produkt- /Budgetverantwortliche bestimmt:

  1.   12601            Freiwillige Feuerwehr Borstel-Hohenraden= Wehrführer
  2.   21101            Grundschule Borstel-Hohenraden= Schulleitung
  3.   57301            Bauhof Borstel-Hohenraden= Bauhofleitung

Rellingen, 19.12.2023                                                          

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister

Gez. Kähler

21.12.2023