Öffentliche Bekanntmachungen
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2 . Änderung Schulverband Bilsbek Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt Pinnau und dem Schulverband Bilsbek über die Übertragung und Erledigung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbands Bilsbek auf das Amt Pinnau 04.08.2023
2 . Änderung Schulverband Bilsbek Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt Pinnau und dem Schulverband Bilsbek über die Übertragung und Erledigung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbands Bilsbek auf das Amt Pinnau
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
zwischen
dem Amt Pinnau mit Sitz in Rellingen, Hauptstraße 60
vertreten durch den Amtsvorsteher
und
dem Schulverband Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf
vertreten durch die Verbandsvorsteherin
wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 28.03.2023 und Beschluss des Schulverbands Bilsbek vom 05.07.2023 aufgrund der §§ 1,3 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit §§ 121 ff Landesverwaltungsgesetz (LVwG) folgende 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 19.01.2012 beschlossen:
Artikel 1
Der Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Pinnau und dem Schulverband Bilsbek über die Übertragung und Erledigung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbands Bilsbek auf das Amt Pinnau vom 19.01.2012 wird wie folgt geändert:
§ 5 Verwaltungskostenerstattung an das Amt Pinnau erhält folgende Fassung:
Für die Erledigung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte erstattet der Schulverband Bilsbek dem Amt Pinnau keine Verwaltungskosten.
Artikel 2
Diese 2. Änderung des Öffentlich-rechtliche Vertrags zwischen dem Amt Pinnau und dem Schulverband Bilsbek über die Übertragung und Erledigung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbands Bilsbek tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Rellingen, den 03.2023
(Erika Koll) (Harm Kähler)
Verbandsvorsteherin Amtsvorsteher